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"Generalstreik" ist rechtes Narrativ

Rüge an den Landkreis Cloppenburg (beantwortet)

08.01.24 –

Sehr geehrter Herr Landrat Wimberg,
lieber Johann.

Der Landkreis Cloppenburg hat auf seinem Instragram-Konto (lk.cloppenburg) am Samstag, den 06.01.2024, einen Beitrag veröffentlicht, der drei Bilder und einen Text enthält. Im Text des Beitrags heißt es im ersten Absatz:

"Am Montag, den 08. Januar findet der Generalstreik der Spediteure & Landwirte statt, der voraussichtlich zu erheblichen Verkehrsstaus auch im Landkreis Cloppenburg führen wird."

Im dritten Absatz wird der Begriff "Streik" verwendet und suggeriert, damit den eingangs genannten Generalstreik zu meinen.

Ebenso findet sich am Ende des Beitrags der Hashtag "#bauernstreik", der ebenfalls suggeriert, es handele sich um einen Generalstreik.

Der GRÜNE-Kreistagsfraktionsvorsitzende Ulf Dunkel hatte schon am Sonntag, den 07.01.2024, in einem Kommentar zu diesem Instagram-Beitrag darauf hingewiesen, dass der Landkreis Cloppenburg hier sog. AfD-Sprech bedient.

Die GRÜNE-Kreistagsfraktion geht davon aus, dass dies nicht absichtlich geschah, sondern unbedacht durch Übernahme des vom Veranstalter der Bauerndemo Christian Schulze selbst gewählten Begriffs, der im Bescheid des Landkreises vom 05.01.2024 noch in Anführungszeichen als „Generalstreik der Spediteure/Landwirte“ übernommen wurde. Das Weglassen der Anführungszeichen im Instagram-Beitrag verhindert selbst eine abgeschwächte Fehlinterpretation der Begrifflichkeit. Dadurch macht sich der Landkreis Cloppenburg offensichtlich unwissentlich gemein mit dem Narrativ, das vor allem rechte Gruppierungen verwenden, um die Bauernproteste für sich zu instrumentalisieren.

Wir fordern den Landkreis auf, den Begriff "Generalstreik" in dem Zusammenhang überall dort, wo er vom Landkreis verwendet wurde, durch korrekte Begrifflichkeiten wie "Bauerndemo" oder "Bauernprotest" o.ä. zu ersetzen.

Quellen, die zeigen, warum "Generalstreik" hier ein falscher Begriff ist und ein rechtes Narrativ mit dem Ziel eines Umsturzes der Bundesrepublik Deutschland belegt:


Ein Streikrecht haben in Deutschland grundsätzlich nur Gewerkschaften und ihre Mitglieder, siehe auch:
<https://de.wikipedia.org/wiki/Generalstreik#Rechtslage_Deutschland>


Antwort des Landkreises Cloppenburg vom 16.01.2024:

Sehr geehrter Herr Dunkel,

Landrat Johann Wimberg hat Ihre E-Mail erhalten und bedankt sich für Ihr Schreiben. Damit Sie zeitnah eine Rückmeldung erhalten, hat er mich gebeten, Ihnen zu antworten. Zunächst möchte ich mich bei Ihnen für Ihre Anfrage und den Hinweis auf die Problematik der Begrifflichkeit des „Generalstreiks“ bedanken. Grundsätzlich stimme ich Ihnen zu, dass die thematisierte Begrifflichkeit politische Tragweite hat und mit Bedacht gewählt werden sollte.

Wie Sie bereits ausgeführt haben, verhält es sich so, dass die Wortwahl des „Generalstreiks“ lediglich auf der gewählten Begrifflichkeit des Veranstalters Herrn Schulze beruht, mit dem die Veranstaltung beim Landkreis Cloppenburg angemeldet wurde. Dieser Begriff wurde sowohl für die Pressemitteilung als auch den Social Media Beitrag zur Information über die Demonstration genutzt. Ich stimme zu, dass die Verwendung der Begrifflichkeiten vorab nicht abgewägt wurde. Ebenso ist es richtig, dass die Formulierung „Generalstreik der Spediteure/ Landwirte“ durch fehlende Anführungszeichen im Social Media Beitrag nicht als (vom Versammlungsleiter gewählter) Titel der Veranstaltung deutlich wird. Das Weglassen von Anführungszeichen ist jedoch mit keiner Bedeutung intendiert, sondern lediglich ein übliches stilistisches Verfahren in den Sozialen Medien. In der Pressemitteilung wurde der vom Versammlungsleiter gewählte Titel in Anführungszeichen genannt.

Überdies weisen Sie darauf hin, dass Sie schon am Sonntag, den 07.01.2024 in einem Kommentar unter betreffendem Beitrag auf die Problematik des Begriffs des „Generalstreiks“ hingewiesen haben. Die Mitarbeitenden der Pressestelle des Landkreises Cloppenburg haben diesen und einen weiteren Kommentar zu dieser Thematik durchaus wahrgenommen. Fehler, die Teil eines Bildes sind, können nur durch eine Löschung und erneutes Hochladen von Beiträgen korrigiert werden. Ein Austausch von Beitragsbildern ist bei Instagram nicht möglich.

Aus folgenden Gründen wurde der Beitrag am Montag, den 08.01.2024 dennoch nicht gelöscht:

  1. Es wurde in der Vergangenheit, bspw. während der Corona-Pandemie, als Zensur wahrgenommen, wenn ein Beitrag samt kritischer Kommentare von Usern gelöscht wurde, während Diskussionen noch im Gange waren.
  2. Es gab Stand Sonntagabend bereits zahlreiche Reposts, Storys und verschickte Links, die die Informationen zur Demonstration weiter trugen. All diese Verknüpfungen wären durch das Löschen des Beitrags ungültig geworden.
  3. Der Beitrag war für viele Nutzer bereits zu einer zentralen Informationsquelle geworden, wie an den zuvor genannten Nutzerinteraktionen deutlich wird. Durch den Algorithmus erlangte er daher eine noch größere Reichweite und bedeutete damit die flächendeckende Information der Bürgerinnen und Bürger, die ein neuer Beitrag nicht mehr im gleichen Maße erreicht hätte.

Am darauffolgenden Dienstag, den 09.01.2024 kam es augenscheinlich nicht mehr zu Demonstrationen, Protesten oder Blockaden, weshalb der Beitrag daraufhin gelöscht wurde. Eine Anpassung bzw. Korrektur der Begrifflichkeiten ist nur im Text des Beitrags möglich, weshalb nur das Löschen des Beitrags eine vollständige und konsequente Lösung darstellt.

Mit besten Grüßen

Im Auftrag

Anna Kampmann

Kategorie

Kreistag | Landwirtschaft | Presse | Recht

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